Update vom 14. August 2026
Mit dem Direktorialdekret vom 4. August 2026 hat das MIMIT die Termine festgelegt: Ausfüllen der Anträge ab 12:00 Uhr am 20. Oktober 2026 (mit SPID/CNS/CIE, aktiver zertifizierter E-Mail und digitaler Signatur) und Einreichung vom 10. November 2026, 12:00 Uhr, bis zum 20. Januar 2027, 12:00 Uhr, in chronologischer Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Rund 71 der 150 Millionen Euro sind für die Regionen des Mezzogiorno reserviert. Drei Vorgaben, die man nicht unterschätzen sollte: Der Antrag muss eine Erklärung zum tatsächlichen Ausgangszustand bei Cloud und Sicherheit sowie zur erwarteten Verbesserung enthalten (ein Angebot allein genügt nicht: auch die Angebote der Anbieter müssen den Ausgangszustand und das garantierte Upgrade beschreiben, mit den Identifikationscodes der Dienste); der Plan wird abgelehnt, wenn er sich auf Leistungen beschränkt, die den bereits genutzten ähneln, auf einen Versionswechsel ohne wesentliche Verbesserung, auf eine Lizenzerweiterung oder auf eine Erhöhung der Arbeitsplätze; und Ausgaben sind nur förderfähig, wenn sie nach der Antragstellung getätigt werden.
Der Schritt, auf den die italienischen KMU seit Monaten warten, ist da: Mit dem Direktorialdekret vom 29. Juli 2026 hat das MIMIT (italienisches Ministerium für Unternehmen und Made in Italy) die Liste der Anbieter definiert, die für den Cloud & Cybersecurity Voucher zugelassen sind — die 150-Millionen-Euro-Förderung, die 50 % der Ausgaben für Cloud und IT-Sicherheit abdecken wird, bis zu 20.000 € pro Begünstigtem. Die Liste ist der Schlüssel des gesamten Mechanismus: Der Voucher kann nur bei den gelisteten Anbietern eingelöst werden. Der letzte Baustein kam mit dem Dekret vom 4. August: Ausfüllen der Anträge ab 20. Oktober, Einreichung ab 10. November 2026. Die verbleibende Zeit ist genau die richtige, um sich vorzubereiten.
Was passiert ist — und was noch fehlt
| Etappe | Wann | Status |
|---|---|---|
| Regelwerk der Förderung (Ministerialdekret) | 18. Juli 2025 | Erledigt |
| Modalitäten zur Bildung der Anbieterliste | 21. November 2025 | Erledigt |
| Anbieterregistrierung (Invitalia-Plattform) | 4. März – 27. Mai 2026 | Geschlossen |
| Liste der zugelassenen Anbieter definiert | 29. Juli 2026 | Erledigt — die Neuigkeit |
| Öffnung des Antragsfensters | Ausfüllen ab 20. Oktober, Einreichung 10. November 2026 – 20. Januar 2027 | Termine stehen (Dekret vom 4. August) |
| Auszahlung des Zuschusses | Nach der Bewilligung | Max. 2 Raten (50 % + Rest) |
Der operative Punkt: Die Anträge sind noch nicht offen — wer das Gegenteil verspricht, verkauft heiße Luft. Aber die Veröffentlichung der Liste war die letzte formale Voraussetzung — von der offiziellen Seite der Förderung: „Fristen und Modalitäten für die Antragstellung werden mit einem weiteren Direktorialdekret festgelegt, nach der Bildung der Liste“. Die Liste steht — und der Zug ist erfolgt: Das Dekret vom 4. August 2026 hat die Termine des Fensters festgelegt.
Wie man die Liste einsieht (und richtig liest)
Die Liste ist auf der Invitalia-Plattform veröffentlicht und mit digitaler Identität einsehbar. Für jeden Anbieter zeigt sie Firmenname, zertifizierte E-Mail (PEC), Steuernummer und — das ist der Teil, der zählt — die einzelnen Diensttypen, für die er zugelassen ist, jeweils mit einem Identifikationscode aus Anbieter-Code plus Dienst-Kürzel (zum Beispiel VCCFA2600000145-C2 für Storage und Backup). Diese Codes gehören in den Förderantrag.
Das unbequeme Detail: Die Zulassung gilt je Diensttyp, nicht je Anbieter. Ein Anbieter kann nur für Hardware gelistet sein, nicht aber für Cloud-Dienste — oder umgekehrt. Wenn der Ausgabenplan Firewalls, Cloud-Backup und Konfiguration mischt — das häufigste Szenario — muss jede Position einem Typ entsprechen, für den der gewählte Anbieter zugelassen ist. Vorher prüfen erspart die Entdeckung am Antragsfenster, dass die Hälfte des Plans nicht förderfähig ist.
AtWorkStudio ist gelistet, mit allen Kategorien
Was uns betrifft: AtWorkStudio ist zugelassener Anbieter mit dem Code VCCFA2600000145, für alle fünf Kategorien der Förderung — Cybersecurity-Hardware (Firewall, NGFW, Router und Switches, IDS/IPS), Cybersecurity-Software (Antivirus, Monitoring, Verschlüsselung, SIEM, Schwachstellenmanagement), Cloud IaaS und PaaS (virtuelle Maschinen, Storage und Backup, Network und Security, Datenbanken), Cloud SaaS (Buchhaltung, HRM, ERP mit KI-Funktionen, CMS und E-Commerce, CRM und virtuelle Telefonanlage) sowie professionelle Konfigurations- und Supportdienste. Insgesamt 23 zugelassene Dienste: Ein vollständiger Ausgabenplan kann mit einem einzigen Anbieter aufgebaut werden, Codes inklusive. Die vollständige Liste, Position für Position, steht auf unserer Voucher-Seite.
Eine notwendige Klarstellung, wie immer: Die Zulassung betrifft den Anbieter — sie garantiert dem Begünstigten nicht den Zuschuss, der von den Voraussetzungen, dem verfügbaren De-minimis-Spielraum und der Reihenfolge der Einreichung abhängt, sobald das Fenster öffnet.
Was jetzt zu tun ist, vor dem Antragsfenster
- 1Voraussetzungen prüfen — KMU oder Selbstständiger mit USt-IdNr., mindestens 30 Mbit/s im Download und verfügbarer De-minimis-Spielraum im Dreijahreszeitraum. Das sind die Bedingungen, die das Ministerium zuerst prüfen wird.
- 2Ausgabenplan — mindestens 4.000 €, mit Lösungen, die neu oder besser als die vorhandenen sind (Dubletten sind nicht förderfähig), und professionellen Diensten bis 30 % der Gesamtsumme. Direktkauf, Abonnement von mindestens 24 Monaten oder eine Kombination.
- 3Anbieter und Angebote — einen Anbieter wählen, der für alle Positionen des Plans zugelassen ist, und die Angebote mit den korrekten Identifikationscodes erstellen lassen. Chronologische Antragsfenster belohnen, wer mit dem fertigen Antrag ankommt.
Quellen
- MIMIT — Direktorialdekret vom 4. August 2026: Fristen und Modalitäten für die Antragstellung
- MIMIT — Direktorialdekret vom 29. Juli 2026: Definition der Liste der zur Erbringung der förderfähigen Dienste und Produkte zugelassenen Anbieter
- MIMIT — Ministerialdekret vom 18. Juli 2025: Regelwerk der Förderung
- MIMIT — Direktorialdekret vom 21. November 2025: Modalitäten zur Bildung der Liste
- MIMIT — Seite der Förderung „Sostegno alla domanda di servizi di cloud computing e cyber security“, Stand 30. Juli 2026
- Invitalia — Liste der zugelassenen Anbieter, Plattform vcc-elencofornitori.npi.invitalia.it
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Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur MIMIT-Anbieterliste.
Mit dem Direktorialdekret vom 29. Juli 2026 hat das MIMIT die Liste der Anbieter definiert, die zur Erbringung der im Rahmen des Cloud & Cybersecurity Voucher förderfähigen Dienste und Produkte zugelassen sind. Nur Ausgaben bei diesen Anbietern sind förderfähig: Die Eintragung in die Liste verleiht den erklärten Diensten die für die Förderfähigkeit erforderliche Qualifikation. Die Liste ist auf der Invitalia-Plattform einsehbar, mit Zugang über die vorgesehenen digitalen Identitätssysteme.
Die Termine wurden mit dem Direktorialdekret vom 4. August 2026 festgelegt: Das Ausfüllen der Anträge öffnet am 20. Oktober 2026 um 12:00 Uhr im MIMIT-Onlineverfahren (mit SPID/CNS/CIE, aktiver zertifizierter E-Mail und digitaler Signatur), die Einreichung läuft vom 10. November 2026, 12:00 Uhr, bis zum 20. Januar 2027, 12:00 Uhr, in chronologischer Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Das Budget beträgt 150 Millionen Euro — davon rund 71 Millionen für die Regionen des Mezzogiorno reserviert —, der Zuschuss deckt 50 % der förderfähigen Ausgaben bis 20.000 € pro Begünstigtem, unter der De-minimis-Regelung. Ausgaben sind nur förderfähig, wenn sie nach der Antragstellung getätigt werden.
Über die auf der Invitalia-Plattform veröffentlichte Liste (vcc-elencofornitori.npi.invitalia.it), mit Zugang per digitaler Identität. Für jeden Anbieter zeigt die Liste Firmenname, zertifizierte E-Mail, Steuernummer und — Position für Position — die Diensttypen, für die er zugelassen ist, jeweils mit eigenem Identifikationscode (zum Beispiel VCCFA2600000145-C2). Achtung: Ein Anbieter kann nur für einige Typen zugelassen sein; jede Position des Ausgabenplans muss einem Typ entsprechen, für den der gewählte Anbieter zugelassen ist.
Ja, mit dem Anbieter-Code VCCFA2600000145 und für alle fünf Kategorien der Förderung: Cybersecurity-Hardware, Cybersecurity-Software, Cloud IaaS/PaaS, Cloud SaaS und professionelle Konfigurations- und Supportdienste — insgesamt 23 zugelassene Dienste. Das bedeutet: Ein vollständiger Ausgabenplan (Technologien plus professionelle Dienste) kann mit einem einzigen zugelassenen Anbieter umgesetzt werden.
Drei Dinge: die Grundvoraussetzungen prüfen (KMU oder Selbstständiger mit USt-IdNr. und mindestens 30 Mbit/s im Download, plus verfügbarer De-minimis-Spielraum); den Ausgabenplan definieren — mindestens 4.000 €, mit Diensten, die neu oder besser als die vorhandenen sind, und professionellen Diensten bis 30 % der Gesamtsumme; einen zugelassenen Anbieter wählen und die Angebote mit den korrekten Identifikationscodes erstellen lassen. Chronologische Antragsfenster belohnen, wer mit dem fertigen Antrag ankommt.