Förderungen und Zuschüsse

Doppelte Transformation:
4,4 Mio. € für KMU der Lombardei

·FörderungenZuschüsseLombardeiDigitalisierungKMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss50%, bis 10.000 €
Budget Lombardei4,46 Mio. €
Einreichung ab28. Juli, 11:00 Uhr
Beratung + Schulung30-70% des Projekts

Mit der Determinazione D.O. Nr. 174 vom 2. Juli 2026 hat Unioncamere Lombardia den Voucher Doppelte Transformation Lombardei 2026 eröffnet: 4.463.500 € nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die in digitale und grüne Technologien investieren — Cloud, Cybersecurity, künstliche Intelligenz, IoT — zusammen mit Beratung und Schulung. Es ist der erste lombardische Aufruf des neuen nationalen Zyklus der PID-Voucher (Punto Impresa Digitale), verbunden mit dem Plan Transizione 5.0 und dem MIMIT-Dekret vom 17. März 2026. Die Einreichung startet am 28. Juli um 11:00 Uhr, in chronologischer Reihenfolge: Wer vorbereitet ankommt, kommt zuerst an.

Wie viel gefördert wird — und für wen

Der Voucher deckt 50 % der förderfähigen Ausgaben bis zu 10.000 € Zuschuss ab, bei einer Mindestinvestition von 4.000 €. Kumulierbare Boni gibt es für die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung (250 €) und das Legalitätsrating (150, 300 oder 500 € für ein, zwei oder drei Sterne). Es gilt die De-minimis-Regelung (VO EU 2023/2831). Teilnehmen können KMU mit Rechtssitz in der Lombardei und einer Produktionseinheit im Gebiet einer der teilnehmenden Handelskammern — mit territorial aufgeteiltem Budget:

KammerbezirkBudget
Milano Monza Brianza Lodi2.500.000 €
Brescia600.000 €
Cremona-Mantova-Pavia460.000 €
Como-Lecco430.000 €
Varese380.000 €
Sondrio93.500 €

Zwei Ausschlüsse, die man zuerst lesen sollte, weil sie mehr Unternehmen betreffen als gedacht: Die Handelskammer Bergamo nimmt nicht teil — Unternehmen mit Produktionseinheiten nur in der Provinz Bergamo bleiben außen vor — und wer bereits einen Zuschuss aus dem Digital-Voucher 4.0 Lombardei 2025 erhalten hat, kann nicht teilnehmen. Die weiteren Voraussetzungen: regulärer DURC, bezahlte Jahresgebühr und Versicherung gegen Katastrophenschäden.

Die Regel, die alles entscheidet: gemischtes Projekt und qualifizierte Anbieter

Anders als bei vielen „kaufen und abrechnen“-Förderungen muss das Projekt hier zwingend gemischt sein: Technologien auf der einen Seite, Beratung und/oder Schulung auf der anderen — wobei der Beratungs- und Schulungsanteil zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Ausgaben liegen muss. Ein Projekt nur aus Lizenzen und Geräten qualifiziert sich nicht; eines nur aus Beratung ebenso wenig.

Die förderfähigen Technologien (Art. 7) decken das gesamte Spektrum der Digitalisierung ab: Cloud, Cybersecurity und Business Continuity, künstliche Intelligenz (Machine Learning, LLMs, KI-Agenten), IoT und Sensorik, Big Data und Analytics, Robotik, additive Fertigung, ERP/MES/CRM, Blockchain, Augmented und Virtual Reality, Fintech und Geolokalisierung. Bei Investitionsgütern ist der Anbieter frei wählbar. Nicht aber bei Beratung und Schulung: Sie dürfen ausschließlich von den qualifizierten Anbietern des Art. 6 erbracht werden — Competence Center, EDIHs (European Digital Innovation Hubs), zertifizierte Inkubatoren, Universitäten und akkreditierte Träger, zertifizierte Innovation- und Energy-Manager, ESCOs sowie Anbieter aus dem öffentlichen Verzeichnis der Anbieter von 4.0-Diensten und -Technologien von Unioncamere Lombardia. AtWorkStudio ist dort für Cloud, Cybersicherheit und Business Continuity, IoT, E-Commerce und digitale Zahlungen eingetragen — Details auf unserer Seite Zertifizierungen.

Zur förderfähigen Beratung zählen auch digitale und grüne Audits und Entwicklungspläne, die Implementierung der im Aufruf genannten Technologien und die Einführung von Managementsystemen für Informationssicherheit wie der Reihe ISO/IEC 27001 — ein Terrain, das wir gut kennen. Achtung bei den Ausschlüssen: Rechnungen unter 300 €, Websites, Telefonie, Web-Werbung, Gebrauchtgeräte und Mieten, Steuer- und Rechtsberatung, Pflichtschulungen und Pflichtzertifizierungen. Und einfache Computer sind nicht förderfähig, sofern sie nicht eng mit einer anderen Technologie des Aufrufs verbunden sind.

Fristen und Funktionsweise des Antragsfensters

WannWas passiert
Ab 8. Juli, 10:00 UhrAusfüllen des Antrags und Hochladen der Unterlagen auf ReStart (InfoCamere). Das Vorab-Laden verschafft keine Priorität.
Ab 28. Juli, 11:00 UhrTelematische Einreichung. Bearbeitung in chronologischer Reihenfolge je Kammerbezirk, mit möglicher vorzeitiger Schließung bei Ausschöpfung der Mittel.
Innerhalb von 90 Tagen (ohne August)Formale und technische Prüfung und Veröffentlichung der Ergebnisse.
Bis 30. April 2027Ausgaben getätigt, bezahlt und abgerechnet. Förderfähig sind Ausgaben ab dem Genehmigungsdatum des Aufrufs (2. Juli 2026); elektronische Rechnungen müssen den Fördervermerk und den zugewiesenen CUP-Code tragen.

Der Mechanismus ist derselbe wie beim PI26-Zuschuss in der Emilia: chronologisches Fenster, Mittel je Bezirk — und das größte Budget (Mailand, 2,5 Millionen) ist auch das umkämpfteste. Es ist kein formaler Click-Day, aber in Bezirken mit kleinerem Budget — Sondrio hat 93.500 € — können die Mittel schnell ausgeschöpft sein.

Was vor dem 28. Juli vorzubereiten ist

  • 1Der Selfi4.0-Report — das Self-Assessment zur digitalen Reife, ausgefüllt oder aktualisiert nach dem 1. Januar 2026, ist Pflichtanlage des Antrags.
  • 2Ein Projekt mit den richtigen Proportionen — Technologien plus Beratung/Schulung, mit dem Dienstleistungsanteil zwischen 30 % und 70 % der Gesamtsumme. An dieser Vorgabe dürften die meisten Anträge scheitern.
  • 3Die Angebote — auf das Unternehmen ausgestellt, mit technischen Datenblättern für Investitionsgüter, und für Beratung/Schulung von einem qualifizierten Anbieter nach Art. 6 (der vor Einreichung des Antrags im Verzeichnis eingetragen sein muss).
  • 4Die administrativen Anlagen — Anlage A (Projekt, über das Online-Formular), Anlage B (Ausgabenübersicht mit den Steuernummern der Anbieter), Anlage C (Unternehmensgröße), das Zertifikat der Katastrophenversicherung sowie funktionierende digitale Signatur und ReStart-Zugang.

Unsere Rolle

AtWorkStudio kann das gesamte Projekt abdecken: die Technologien — Cloud, Cybersecurity, Business Continuity, Datenmanagement — und die vom Aufruf geforderte qualifizierte Beratung, als Anbieter im öffentlichen Verzeichnis der Anbieter von 4.0-Diensten und -Technologien von Unioncamere Lombardia. Wir sind nach ISO/IEC 27001, 27017, 27018 und ISO 9001 zertifiziert, mit von der ACN (italienische Agentur für Cybersicherheit) qualifizierten Cloud-Diensten. Eine notwendige Klarstellung: Das Fenster ist chronologisch und die Mittel sind je Bezirk begrenzt — niemand kann den Ausgang eines Antrags garantieren. Aber ein gut aufgebautes, vollständiges Projekt ist in wenigen Tagen vorbereitet, und diese Tage sind jetzt.

Quellen

  • Unioncamere Lombardia — Aufruf „Voucher Doppia Transizione Lombardia“ 2026, genehmigt mit Determinazione D.O. Nr. 174 vom 2. Juli 2026
  • Unioncamere Lombardia — FAQ zum Aufruf, Stand 17. Juli 2026
  • Italienisches Ministerium für Unternehmen (MIMIT) — Dekret vom 17. März 2026 (PID-Voucher-Zyklus 2026-2029)
  • Verordnung (EU) 2023/2831 — De-minimis-Beihilfen

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Voucher Doppelte Transformation Lombardei 2026.

Ein digitales Projekt? Diese Tage zählen

Als Anbieter im 4.0-Verzeichnis von Unioncamere Lombardia können wir Technologien und qualifizierte Beratung Ihres Projekts abdecken: Cloud, Cybersecurity, Business Continuity. Sprechen wir darüber, bevor das Antragsfenster öffnet.