Update vom 13. Juli 2026
Während die Anbieterliste aussteht, ist in der Emilia bereits eine Förderung operativ
Die MIMIT-Anbieterliste wird bis Ende Juli erwartet. In der Zwischenzeit hat die Handelskammer der Emilia für KMU in Parma, Piacenza und Reggio Emilia den Zuschuss Digitale Innovation 2026 (PI26) veröffentlicht: 50 % nicht rückzahlbar bis 10.000 €, Anträge vom 20. bis 30. Juli in chronologischer Reihenfolge.
Update 22. April 2026
Offizielle Verlängerung: Anbieterregistrierung bis 27. Mai 2026 um 12.00 Uhr
Mit Erlass vom 22. April 2026 hat das MIMIT die Frist für die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Anbieterverzeichnis, ursprünglich auf den 23. April 2026 festgelegt, auf 12.00 Uhr am 27. Mai 2026 verlängert. AtWorkStudio hat seinen Antrag innerhalb der neuen Frist eingereicht.
Öffentliches Förderprogramm des italienischen Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT)
Alle offiziellen Informationen, Rechtsvorschriften und Teilnahmedetails finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Offizielle Quelle: mimit.gov.it — „Sostegno alla domanda di servizi di cloud computing e cyber security“
Zeitplan des Programms
18. Juli 2025
Ministerialerlass
Das MIMIT veröffentlicht den Erlass über das 150-Millionen-Euro-Programm.
4. März 2026
Anbieterregistrierung geöffnet
Das Akkreditierungsfenster für Anbieter öffnet sich auf dem MIMIT-Portal.
27. Mai 2026
Anbieterregistrierung schließt
Frist für die Einreichung der Akkreditierungsanträge.
Innerhalb von 60 Tagen
Veröffentlichung der Anbieterliste
Das Ministerium veröffentlicht die offizielle Liste der zugelassenen Anbieter.
Wird bekannt gegeben
Antragsfenster für Begünstigte
KMU und Freiberufler können ihre Voucher-Anträge einreichen.
Das Programm
Mit Erlass vom 18. Juli 2025 hat das italienische Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) ein öffentliches Förderprogramm über 150 Millionen Euro veröffentlicht, um die Einführung von Cloud- und Cybersecurity-Diensten durch KMU und Selbstständige zu fördern. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und deckt 50 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 20.000 Euro pro Begünstigtem ab. Die Mindestausgabe beträgt 4.000 Euro.
Wer kann davon profitieren
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige, einschließlich Freiberufler mit USt-IdNr., sofern sie über einen Internetanschluss mit mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen. Der Zuschuss gilt nur für den Erwerb neuer oder verbesserter Dienste gegenüber den bereits genutzten.
Was erworben werden kann
Förderfähige Dienste umfassen:
- Hardware Cybersecurity: Firewalls, NGFW, IPS
- Software Cybersecurity: Antivirus, SIEM, Verschlüsselung, Vulnerability Management
- Cloud IaaS und PaaS: VMs, Speicher und Backup, VPN, DDoS-Schutz, Datenbanken
- SaaS: ERP, HRM, CRM, CMS, E-Commerce, UCC/PABX
- Professionelle Konfigurations-, Überwachungs- und Supportdienste, begrenzt auf 30 % des gesamten Ausgabenplans
Der Erwerb kann als Direktkauf mit einem Ausgabenplan innerhalb von 12 Monaten oder als Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten erfolgen, wobei die Förderung auf die ersten 24 Monate begrenzt ist.
Eine grundlegende Voraussetzung
Die Dienste dürfen ausschließlich von Anbietern erbracht werden, die in der offiziellen Liste des Ministeriums eingetragen sind. Es genügt nicht, dass der Dienst technisch einwandfrei ist: Der Anbieter muss MIMIT-akkreditiert sein. Dies ist die Zulassungsvoraussetzung, die unterscheidet, wer gegen den Voucher abrechnen darf und wer nicht.
Die Position von AtWorkStudio
AtWorkStudio mit Sitz in Piacenza (Italien), hat bereits einen Antrag auf Eintragung in die Liste der zugelassenen Anbieter über das MIMIT-Portal gestellt. Die angebotenen Dienste fallen in die förderfähigen Kategorien und AtWorkStudio verfügt über die vom Erlass geforderten Zertifizierungen: ISO 9001, ISO/IEC 27001 und 27017 — neben der ISO/IEC 27018 für den Schutz personenbezogener Daten in der Cloud.
AtWorkStudio verfügt darüber hinaus über einen ACN-qualifizierten Dienst (Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale), der eine weitere vom Programm anerkannte alternative Voraussetzung darstellt.
Das Registrierungsfenster für Anbieter wurde am 27. Mai 2026 geschlossen. Das Ministerium wird nun die Liste der zugelassenen Anbieter innerhalb von 60 Tagen veröffentlichen und das Antragsfenster für die Endbegünstigten eröffnen.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Stand des MIMIT-Vouchers.
Die Anbieterregistrierung wurde am 27. Mai 2026 um 12:00 Uhr geschlossen. Das MIMIT hat angekündigt, die Liste der zugelassenen Anbieter innerhalb von 60 Tagen nach Schließung zu veröffentlichen — also voraussichtlich bis Ende Juli 2026. Erst nach der Veröffentlichung der Liste legt ein weiteres Ministerialdekret die Bedingungen und Verfahren für die Anträge der Unternehmen fest.
Ein offizielles Datum gibt es noch nicht: Das Antragsfenster für Begünstigte öffnet nach der Veröffentlichung der Anbieterliste, mit einem Ministerialdekret, das Bedingungen und Verfahren festlegt. Vorsicht bei Daten aus der Presse, die das MIMIT nicht bestätigt hat: Maßgeblich ist allein die offizielle Seite des Ministeriums.
Drei Dinge: die Voraussetzungen prüfen (KMU oder Selbstständige mit USt-IdNr., Internetanschluss mit mindestens 30 Mbit/s, neue oder verbesserte Dienste gegenüber den bestehenden); den Ausgabenplan mit einem Anbieter definieren, der die Akkreditierung beantragt hat, um sofort starten zu können; und bereits operative Förderungen prüfen, wie den Zuschuss Digitale Innovation 2026 der Handelskammer der Emilia für KMU in Parma, Piacenza und Reggio Emilia.
Nein. Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Parma, Piacenza und Reggio Emilia hat die Handelskammer der Emilia den Zuschuss Digitale Innovation 2026 (PI26) veröffentlicht: 50 % nicht rückzahlbar bis 10.000 €, mit Anträgen vom 20. bis 30. Juli 2026 in chronologischer Reihenfolge. Die beiden Förderungen können koexistieren, wenn sie unterschiedlichen Ausgaben zugeordnet werden.